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Warum benötigen Sie ein Baugutachten?

Ein Riss in der Wand. Feuchte im Keller. Schimmel, der immer wiederkommt. Ein Handwerker hat schon nachgesehen, weiß es aber nicht genau. Er will die Wand aufreißen und nachgucken.

Sie haben ein ‚top gepflegtes’ Haus gekauft und jetzt kommen plötzlich Schäden ans Licht, von denen bei Kaufvertragsunterzeichnung niemals die Rede gewesen ist, die aber sicher schon lange vorhanden sind?

Haben ausgeführte Arbeiten Mängel, weil Handwerker ‚gepfuscht’ haben und diese den Mangel nicht als solchen anerkennen wollen und ihn ‚schönreden‘?

In allen Fällen gilt dasselbe: Ich gebe Ihnen eine kompetente Hilfestellung bei der Suche nach der Ursache für den Schaden bzw. Mangel ohne Eigeninteresse am Ergebnis.

Unsere Galerie

Was im Gutachten steht

Das Gutachten dokumentiert Ursache und Ausmaß des Schadens sowie notwendige Maßnahmen, um den Schaden zu beheben. Es ist unabhängig erstellt und als Grundlage für Gespräche mit Versicherungen, Handwerkern oder Vertragspartnern verwendbar. Es ist für jeden Laien verständlich geschrieben.

Dafür wird das Objekt persönlich besichtigt. Der Schaden wird vor Ort untersucht. Was liegt tatsächlich vor, wie ist der Schaden entstanden und was muss jetzt geschehen? Die Antworten stehen im Gutachten.

Nach der Übergabe steht Andrea Neumann für Rückfragen zur Verfügung.

  • Ursache und Maßnahmen zur Behebung des Schadens dokumentiert.
  • Zertifiziert DIN EN ISO/IEC 17024 – unabhängig und neutral ohne Bezug zu einer Firma erstellt
  • Verwendbar für Versicherungen, Handwerker und Vertragspartner
  • unabhängig und neutral ohne Bezug zu einer Firma erstellt.
  • Auch ohne Baufachwissen lesbar
  • Persönliche Besichtigung vor Ort

Passt das zu Ihrer Situation?

  • Eigentümer mit einem Schadensfall

    Ein Schaden wurde entdeckt. Bevor Geld ausgegeben oder ein Handwerker beauftragt wird, braucht es eine unabhängige Einschätzung dessen, was wirklich dahintersteckt.

  • Käufer vor dem Abschluss

    Die Immobilie sieht gut aus. Aber vor der Unterschrift soll eine sachkundige, unabhängige Beurteilung vorliegen.

  • Parteien in einem Streitfall

    Der Rechtsstreit oder die Auseinandersetzung mit der Versicherung läuft bereits. Gebraucht wird ein Gutachten, das einer Prüfung standhält.

  • Gewerbliche Eigentümer

    Auch mittlere Objekte werden begutachtet: Bürogebäude, Mehrfamilienhäuser, Gewerbeimmobilien.

Wie es läuft

Auch mittlere Objekte werden begutachtet: Bürogebäude, Mehrfamilienhäuser, Gewerbeimmobilien.

  • Erstgespräch

    Kurze Schilderung der Situation — per Telefon oder Kontaktformular. Direkte Rückmeldung, ob und wie geholfen werden kann.

  • Besichtigung vor Ort

    Das Objekt wird persönlich besichtigt. Der Schaden wird untersucht: Wo liegt er, wie weit reicht er, was hat ihn verursacht?

  • Auswertung

    Die Befunde werden fachlich ausgewertet. Ursache und Ausmaß des Schadens sowie notwendige Maßnahmen werden dokumentiert.

  • Gutachten mit Dokumentation

    Sie erhalten einen klaren schriftlichen Bericht, auf jeden Fall eine konkrete Handlungsempfehlung — nutzbar im Streitfall, bei der Kaufentscheidung oder im laufenden Bauablauf.

Warum diese Einschätzung verlässlich ist

Kein Zusammenhang mit Handwerkern, Baufirmen oder Versicherungen. Kein finanzielles Interesse an einem bestimmten Ergebnis. Das ist der entscheidende Unterschied zu einer Einschätzung, die von jemandem mit einem Eigeninteresse am Ergebnis erstellt wird, wie z. B. einem Handwerksmeister mit einer Baufirma, der dann den Schaden beheben will.

Personenzertifizierte Sachverständige für Schäden an Gebäuden nach DIN EN ISO/IEC 17024:2012 (Euro-Zert, gültig bis Juni 2027). TÜV Rheinland PersCert zertifiziert. Dipl.-Ing. (FH) Architektur, eingetragen in der Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein seit 1994 (Liste-Nr. 4394). Über 30 Jahre Berufspraxis.

Jetzt anrufen

Nicht sicher, ob das auf Ihre Situation zutrifft?

Kurze Schilderung der Situation, direkte Antwort. Kein Formular, kein langes Schreiben.

Häufig gestellte Fragen

Die Berufsbezeichnung „Bausachverständiger“ ist in Deutschland nicht geschützt. Jeder kann sich so nennen. Der Unterschied liegt in der Zertifizierung. Andrea Neumann ist personenzertifizierte Sachverständige nach DIN EN ISO 17024:2012, eine international anerkannte Norm für die Prüfung umfassender Fach- und Sachkenntnissen nach einheitlichen Qualifikationskriterien durch eine unabhängige, unparteiische, akkreditierten Stelle. Das bedeutet: Fachkenntnisse, Methodik und Unabhängigkeit werden extern überprüft und bestätigt, kein Verband, kein Selbsttitel. Eine nachgewiesene Qualifikation mit Ablaufdatum und Verlängerungspflicht alle 5 Jahre.

Ein Gutachten lohnt sich auf jeden Fall. Es sollte möglichst schnell die Ursache gefunden werden, um zu entscheiden, ob eine schnelle Behebung erforderlich ist.

Das Gutachten kann auf jeden Fall gegenüber der Versicherung verwendet werden. Die meisten Versicherungen haben inzwischen keine eigenen Gutachter mehr. Die Versicherungsnehmer können selbst einen Gutachter beauftragen und bekommen die Kosten dann erstattet. Das ist jedoch immer vorher mit der Versicherung abzuklären.

Wie lange das dauert, hängt vom Umfang des Gutachtens bzw. des Schadens ab. Wenn erst eine Firma für die Behebung des Schadens gesucht werden muss, kann es heutzutage durchaus länger dauern.

Die Gutachten sind Privatgutachten. Bei kleineren Streitfällen können sie vor Gericht anerkannt werden. Bei großen Streitfällen wird ein Gutachter vom Gericht bestellt. Privatgutachten dienen im Streitfall auf jeden Fall als Beweissicherung.

Nein. Je nach Bedarf und dem Zweck, für den Sie das Gutachten brauchen, kann auch eine wesentlich kürzere und somit kostengünstigere Stellungnahme oder auch nur eine mündliche Beratung erfolgen.